Forum der Zivilstadt

 

Vor wenigen Jahren gelang es mit Hilfe von geophysikalischen Prospektionsmethoden erstmals, die genaue Lage des Forums der Zivilstadt zu lokalisieren. Zur Blütezeit Carnuntums befand sich hier das Zentrum des öffentlichen Lebens. Prächtige Gebäude, wie der Sitz der Stadtregierung, Markthallen und Verwaltungsgebäude, säumten einen großzügig angelegten Platz.


Das Forum bildete den gesellschaftlichen, administrativen und religiösen Mittelpunkt jeder römischen Stadt. Gebäude der städtischen Verwaltung (curia – Sitzungssaal des Gemeinderates, Amtsräume der Magistrate; tabularium – Archiv), eine der Rechtssprechung dienende Basilika und der Tempel der kapitolinischen Trias (capitolium) gruppierten sich um einen großen, von Säulenhallen umgebenen Platz. Meist am Kreuzungspunkt der beiden Hauptachsen der Stadt (decumanus und cardo) angelegt, wurde das Forum durch eine aufwändige architektonische Ausgestaltung zum Aushängeschild der Stadt.


Das Forum von Carnuntum wurde ab 1996 mit geoelektrischen Widerstands-, Magnetometer- und Radarmessungen prospektiert. Es liegt südlich der „Großen Therme“ im ehemaligen Tiergarten des Schlosses Petronell auf einem von Süden in Richtung Donau abfallenden Hang. Die 142 x 65 m große Anlage gliedert sich in drei Teile. Im Norden liegt eine Basilika, der gegen den decumanus eine mit Pultdächern versehene Ladenreihe vorgelegt ist. Nach Süden schließt daran der weitläufige Forumsplatz, der an den Längsseiten von doppelgeschossigen Säulenhallen begleitet wird. In der Mittelachse lag ein wohl als capitolium anzusprechender Tempel, der von zwei Amtsgebäuden flankiert wurde. Alle drei bildeten eigene Baukörper. Die entlang der Südfront liegenden Räume werden als Tabernen gedient haben, die anderen werden vielleicht als Schreibstuben und für Archivzwecke verwendet worden sein.


Da noch keine Ausgrabungen durchgeführt worden sind, kann die Anlage nur hypothetisch datiert werden. Sehr wahrscheinlich dürfte der Bau in der Regierungszeit des Kaisers Hadrian (117–138 n. Chr.), in der die Zivilsiedlung in den Rang eines Municipiums erhoben wurde, erfolgt sein.